In diesem Release wurden hauptsächlich die neuen Services Teckpro in der Version v10.2.0 eingespielt siehe hier. Des Weiteren wurde der Hinweis auf den Inflationswert auf 2% angepasst.
Update Teckpro Services auf v10.2.0
Zweites Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Die Entgeltgrenze für Minijobs steigt auf 520 Euro und ist zukünftig abhängig vom Mindestlohn.
Der Übergangsbereich umfasst Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (520,01 Euro) bis maximal 1.600 Euro.
Die Belastung mit Sozialabgaben wird im Übergangsbereich für Arbeitnehmer geringer, für Arbeitgeber höher.
Die Obergrenze für Midijobs steigt zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro (3. Entlastungspaket)
Inflationsausgleichsgesetz
Erhöhung von Grundfreibetrag und Anpassung der Steuerformel
Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld
Inflationsausgleichsgesetz
Altersvorsorgeaufwendungen können bereits ab 2023 komplett als Sonderausgaben abgezogen werden (und nicht erst ab 2025)
Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags
Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
Steuerfreistellung des Grundrentenzuschlages
Inflationsausgleichsgesetz
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten- und Krankenversicherung, der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Bezugsgröße, Durchschnittsentgelt usw.
Anpassung von Beitragssätzen der Zusatzversorgungskassen
Anpassung von des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 1,6%